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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Anmeldung an der Sparkassen-Fußballschule.

1. Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung kann per Brief, per Fax oder per E-Mail bei der Sparkassen-Fußballschule des Niedersächsischen Fußballverbandes (nachstehend Anbieter genannt) erfolgen. Bitte beachten sie, dass das Alter der Kinder zwischen 7 und 14 Jahren liegen sollte. Ist ein Lehrgang ausgebucht, werden weitere Anmeldungen bei Bedarf in die Warteliste aufgenommen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Anbieters zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Veröffentlichungen auf der Internetseite www.nfv-fussballschule.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Gebühren
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist - bis spätestens 1 Tag vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsgebühr zur Zahlung fällig. Bei Lehrgängen im Ausland ist die Lehrgangsgebühr bereits spätestens 21 Tage vor Lehrgangsbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Fristen, kann der Anbieter eine Löschung der Anmeldung durchführen - die Teilnahme ist dadurch verwirkt. Die Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:

Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Stadtsparkasse Barsinghausen
Konto-Nr.:  102400
Bankleitzahl: 25151270

Kennwort: LG??/2010-Sparkassen-Fußballschule / „Name des Kindes“ (Lehrgangsnummer und Name des Kindes sind anzugeben)

4. Rücktritt eines Teilnehmers
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis 21 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt bis zum 15. Tag vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei danach eingehenden Rücktrittsmeldungen ist eine Stornogebühr von 50 % fällig. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen (die Lehrgangsgebühr wird dann komplett erstattet).

5. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Mindestteilnehmerzahl
Sind 3 Wochen vor Beginn des Lehrganges weniger Anmeldungen als die Mindestteilnehmerzahl (10 Personen) vorhanden, behält sich der NFV vor, den Lehrgang abzusagen.
c) Aus wichtigem Grunde
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.

6. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Vorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die dreifache Lehrgangsgebühr beschränkt.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Stadionbesuche usw.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.4. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

8. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss - für Lehrgänge im Inland und Ausland - kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.

9. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

10. Reisedokumente
Die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente für Lehrgänge im Ausland, wie Pässe, Visa oder anderer Dokumente, liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

11. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.

12. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

13. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Anbieterkennzeichnung

Sparkassen-Fußballschule des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V.
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Tel. 0 51 05/75-341
Fax 0 51 05/75-395
www.nfv-fussballschule.de
sparkassen-fussballschule@nfv.de

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Weitere Infos
Deutscher Fußball-Bund

Altersgruppe 7 bis 10 Jahre

1. Lennart Engelhardt243 Punkte
2. Elias Wilhelmi236 Punkte
3. Jonas Schreck224 Punkte
4. Max Fieweger223 Punkte
5. Max Neumann218 Punkte

Altersgruppe 11 bis 14 Jahre

1. Lennart Novotny285 Punkte
2. Lukas Novotny274 Punkte
3. Jacob Garbe232 Punkte
4. André Budrich

228 Punkte

5. Ole Fieweger225 Punkte
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