Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldeverfahren und –bedingungen
(1) Die verbindliche Anmeldung hat per Brief, per Fax oder per E-Mail bei der Sparkasse – Fußballschule des Niedersächsischen Fußballverbandes (nachstehend NFV-Fußballschule) zu erfolgen. Das Alter des Kindes hat zwischen 7 und 14 Jahren zu liegen. Die Anmeldung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Lehrgangsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl werden weitere Interessenten in eine Wartelist aufgenommen. Sie werden informiert, wenn ein Lehrgangsplatz frei wird. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der NFV-Fußballschule zustande.
Leistung und der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieter auf den Prospekten und den Veröffentlichungen auf der Internetseite www.nfv-fußballschule.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
(2) Daneben kann die Anmeldung zu den Lehrgängen über das Online-Formular erfolgen. Der Teilnehmer kann aus dem Angebot Lehrgänge auswählen und diese über den Button „Anmelden“ buchen. Über diesen Button wird ein verbindlicher Antrag zu Buchung des ausgewählten Lehrgangs abgegeben. Dieser Antrag kann jedoch nur abgegeben und an die NFV-Fußballschule übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch Bestätigung der Box „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen“ akzeptiert und angenommen und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Teilnehmer erhält sodann eine automatisch generierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese dokumentiert lediglich, dass die Buchung des ausgewählten Lehrgangs bei der NFV-Fußballschule eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung durch die NFV-Fußballschule zustande, die mit einem gesonderten Schreiben versandt wird.
2. Teilnahmegebühr/Zahlungsverfahren
Mit Vertragsabschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist die Lehrgangsgebühr spätestens 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist die Zahlung sofort mit der Teilnahmebestätigung fällig. Bei einem Auslandslehrgang ist die Lehrgangsgebühr spätestens 21 Tage vor Lehrgangsbeginn zur Zahlung fällig. Erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb der genannten Frist kann die NFV-Fußballschule vom Vertrag zurücktreten. Losgelöst von der Rücktrittserklärung ist eine Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen.
Die Gebühr ist auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Niedersächsischer Fußballverband e. V.
Stadtsparkasse Barsinghausen
Kto.-Nr.: 189 829
IBAN: DE86 2515 1270 0000 1898 29
BLZ: 251 512 70
BIC: NOLADE21BAH
Kennwort: Jahreszahl 20__ / Lehrgangs-Nr.: ___Sparkassen-Fußballschule/
“Name des Kindes“
(Lehrgangsnummer und Name des Kindes sind anzugeben)
3. Stornierungsregelung
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Der Rücktritt muss unter Angabe der Lehrgangsnummer schriftlich per Post oder per Fax erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der NFV-Fußballschule. Bei Abmeldungen bis zum 29. Tag vor Beginn des Lehrgangs ist die NFV-Fußballschule bemüht, den Lehrgangsplatz ggf. neu zu vergeben, sei es an einen Nachrücker oder an einen neuen Interessenten. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an. Bei Abmeldungen zwischen dem 28. bis 8. Tag vor Beginn des Lehrgangs ist eine Neuvergabe kaum noch möglich. Daher wird in diesem Fall eine Stornogebühr von 50 % der Teilnehmergebühren erhoben. Bei Anmeldungen ab dem 7. Tag vor Beginn des Lehrgangs ist in der Regel eine Neuvergabe nicht mehr möglich. Daher werden in diesem Fall 90 % der Teilnehmergebühren als Stornogebühren fällig. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden lediglich 50 % der Teilnahmegebühren fällig. Bei Nichtteilnahme ohne vorherige schriftliche Abmeldung wird in jedem Fall die volle Teilnahmegebühr einbehalten.
4. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
(1) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Lehrgangsregeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
(2) Mindestteilnehmerzahl
Sind 3 Wochen vor Beginn des Lehrganges weniger Anmeldungen als die Mindestteilnehmerzahl (24 Personen) vorhanden, behält sich der NFV vor, den Lehrgang abzusagen.
(3) Aus wichtigem Grunde
Dem Anbieter bleibt es unbenommen, in Einzelfällen andere als die genannten Rücktrittsfristen festzusetzen. Diese sind dem Kunden in der Ausschreibung oder in der Bestätigung mitzuteilen.
5. Haftung
Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie Haftungen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NFV-Fußballschule, seiner gesetzlichen Vertreten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die NFV-Fußballschule nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit.
Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der NFV-Fußballschule, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss - für Lehrgänge im Inland und Ausland - kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen, z. B. Unfallversicherung, liegt im Ermessen des Teilnehmers.
7. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
8. Reisedokumente
Die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente für Lehrgänge im Ausland, wie Pässe, Visa oder anderer Dokumente, liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
9. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden können - auch im Internet -, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.
10. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
11. Sonstiges
Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Anbieterkennzeichnung
Sparkassen-Fußballschule des Niedersächsischen Fußballverbandes e.V.
Schillerstraße 4
30890 Barsinghausen
Tel. 0 51 05/75-341
Fax 0 51 05/75-395
www.nfv-fussballschule.de
sparkassen-fussballschule@nfv.de